Der Ebola-Ausbruch in der Demokratischen Republik Kongo breitet sich weiter aus. Die Epidemie hat noch keinen Höhepunkt erreicht: Die Gesamtzahl der Fälle hat sich in weniger als vier Wochen von 695 auf 1’759 mehr als verdoppelt (Stand 7. Juli 2026), was auf eine anhaltende und sich ausbreitende Übertragung innerhalb der Bevölkerung hindeutet. Mittlerweile sind auch zwei weitere Provinzen betroffen:
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Die Lage entwickelt sich rasch. Halten Sie sich vor, während und nach der Reise unbedingt auf dem Laufenden. Stand 16.7.2026:
Für alle Aufenthalte in der D.R. Kongo, in Uganda und in den Nachbarländern werden folgende Vorsichtsmassnahmen empfohlen:
Allgemeine Präventionsmassnahmen und Empfehlungen:
Hinweis: Derzeit gibt es keinen zugelassenen Impfstoff und keine spezifische Behandlung gegen die durch das Bundibugyo-Virus verursachte Ebola-Erkrankung. Für humanitäre Einsätze wird die Beratung durch einen Reisemediziner empfohlen.
Während des Aufenthalts in den betroffenen Gebieten in der D.R. Kongo und in Uganda sowie für 21 Tage nach der Ausreise:
! Bei Symptomen wie Fieber oder Fiebergefühl sowie einem der folgenden Symptome: Kopfschmerzen, Gliederschmerzen, Muskelschmerzen, Müdigkeit, Appetitlosigkeit, Erbrechen oder Durchfall während Ihres Aufenthalts in und für 21 Tage nach Verlassen des Nordostens der D.R. Kongo (Provinzen Ituri, Nord-Kivu, Süd-Kivu Haute-Uélé, Tschopo) und/oder Uganda, insbesondere der betroffenen Gebiete:
Empfehlungen des Schweizerischen Expertenkomitee für Reisemedizin (Stand: 16.Juni 2026, Änderungen je nach Entwicklung der Lage vorbehalten):
Ein Verdachtsfall ist:
1. Eine symptomatische Person (siehe Falldefinition des BAG) mit einem Aufenthalt in den letzten 21 Tagen im Nordosten der D.R. Kongo (Provinzen Ituri, Nord-Kivu, Süd-Kivu, Haut-Uélé, Tschopo) und/oder in Uganda.
UND
2. Hohes Expositionsrisiko*– bewertet durch einen Spezialisten in Tropenmedizin oder für Infektionskrankheiten (im Zweifelsfall das Genfer Referenzzentrum für neu auftretende Viruserkrankungen kontaktieren).
Diese Fälle müssen isoliert, getestet und dem Kantonsarzt sowie dem Bundesamt für Gesundheit innerhalb von 2 Stunden gemeldet werden.
*Ein hohes Expositionsrisiko* beinhaltet:
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